Anforderungen der Factoringgesellschaften
Der Forderungsverkäufer hat einige grundsätzliche Anforderungen zu erfüllen, die auf den Einzelfall zugeschnitten werden können.
a) Die Laufzeit der zu verkaufenden Forderungen sollte 120 Tage (Inlandsforderungen) bzw. 180 Tage (Auslandsforderungen) nicht überschreiten.
b) Die Forderungen müssen frei von Rechten Dritter sein und bei ihrer Entstehung der Höhe nach einwandfrei feststehen.
c) Der Abnehmerkreis des Anschlusskunden sollte keinem allzu starken Wechsel ausgesetzt sein.
d) Die Bonität und die Seriosität des Anschlusskunden müssen gewährleistet sein, weil sich der Factor darauf verlassen können muss, dass die angekauften Forderungen tatsächlich entstanden sind.
Kosten
Die Kosten für das Factoring setzen sich einerseits aus der Factoringgebühr und andererseits aus den Factoringzinsen zusammen:
a) Factoringgebühr: Die Factoringgebühr wird vom Factor für die erbrachten Dienstleistungen erhoben, d.h. für die Prüfung der Debitoren, für die Verwaltung des Debitorenbestandes, für die Übernahme des Inkasso- und Mahnwesens. Sie enthält in der Regel auch die Übernahme des Delkredererisikos.
b) Factoring-Zinsen: Der Zinssatz, den die Factoringgesellschaften anwenden, ist - entsprechend der Marktzinsentwicklung - variabel.
Senden Sie uns jetzt eine unverbindliche Factoring-Anfrage und wir informieren Sie über die individuellen Factoringmöglichkeiten für Ihre Branche und Ihr Unternehmen.

